Rechtsanwälte und Notarin
Christian Reiner
Petra Reiner
|
Rechtsanwältin und Notarin Petra
Reiner | Rechtsanwalt Christian
Reiner
DATENVERARBEITUNG
IM NOTARIAT
aktualisiert: 02. 01.2022
Die
Vertraulichkeit und der Schutz der Privatsphäre der Mandanten haben im
Notariat einen besonders hohen Stellenwert.
Notarin
Petra Reiner ist Trägerin eines öffentlichen Amtes. Ihre
Amtstätigkeit erfolgt in Wahrnehmung einer Aufgabe, die im Interesse
der Allgemeinheit an einer geordneten vorsorgenden Rechtspflege steht.
1. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE
DATENVERARBEITUNG
Verantwortliche
Stelle im Sinne der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) für die
Datenverarbeitung ist
Notarin Petra Reiner, Danziger Str. 64,
10435 Berlin
(nachfolgend „die Notarin“),
die im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Amtsgeschäfte personenbezogene
Daten verarbeitet.
Die
Notarin (als verantwortliche Stelle) möchte Sie im Folgenden darüber in
Kenntnis setzen,
- welche
personenbezogenen Daten die Notarin Petra Reiner bei der Wahrnehmung
ihrer Amtsgeschäfte (z.B. Durchführung von Beurkundungen,
Beglaubigungen und Verwahrungen) nach der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet
und
- welche Rechte Sie bezüglich Ihrer Daten
haben.
Sofern
Sie Informationen über die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten
suchen,
finden Sie diese in der Datenschutzerklärung
von Rechtsanwälte und Notarin Reiner unter: www.rechtsanwaelte-reiner.de/datenschutz.html
Die
Notarin verarbeitet Ihre Daten
gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften:
- Berliner
Datenschutzgesetz (BlnDSG)
- Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)
- Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG).
Sollten
Sie nach dem Lesen dieser Datenschutzinformation noch Fragen oder
Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an den externen
Datenschutzbeauftragten der, den Sie per E-Mail unter datenschutz@defacto-jur.de
erreichen.
2. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG
Die
Notarin verarbeitet personenbezogenen Daten, soweit diese zur Erfüllung
der gesetzlich übertragenen öffentlichen Aufgaben erforderlich sind.
Je nach dem Gegenstand, der von der Notarin wahrgenommenen
Amtsgeschäfte, werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
- Allgemeine
Personendaten:
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum
und Alter, Geschlecht, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit.
- Kontaktdaten:
Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
Faxnummer etc.;
- Kenn-Nummern:
Personalausweis-
und Passnummer, Geburten-, Ehe-, Sterberegisternummer,
Steueridentifikationsnummer, Führerschein, Kfz-Kennzeichen etc.;
- Bankdaten:
Kreditinstitut, Bankverbindung,
Kreditinformationen etc.;
- Vermögensverhältnisse:
Immobilieneigentum, sonstige Rechte an
Grundstücken,
Gesellschaftsbeteiligungen, Versicherungen, Einkommen,
Renteninformationen, sonstiges bewegliches Vermögen etc
- Daten zur
familiären Situation:
z.B. bei
Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen und letztwilligen
Verfügungen sowie Adoptionen, auch weitere Daten zu Ihrer familiären
Situation
- sensible personenbezogene Daten,
welche z.B. zur Dokumentation Ihrer
Geschäfts- und Testierfähigkeit
dienen, z.B. Angaben über schwere Erkrankungen oder Beeinträchtigungen.
Diese vorstehenden Daten erhebt die Notarin grundsätzlich von
Ihnen direkt.
In Einzelfällen übergeben Sie (Mandant)
personenbezogene Daten zu Dritten
an die Notarin,
z. B. von einem Unternehmen / einer Behörde oder von anderer Stelle,
- bei der
Sie beschäftigt sind,
- oder der
Sie angehören, bzw.
- von
einer anderen an dem jeweiligen Vorgang beteiligten Person.
Weiterhin erhebt die Notarin personenbezogene Daten
- bei öffentlich zugänglichen Quellen,
z.B. Grundstücksdaten vom Grundbuchamt und Registerdaten vom Handels-,
Vereins- und Genossenschaftsregister.
- aus sonstigen Quellen,
z.B. Transparenz-, Testaments- und Vorsorgeregister
z.B. bei Gläubigern, aufgrund vorheriger Veranlassung durch Sie
(Mandant) und zur Bearbeitung Ihres konkreten Anliegens bzw. zur
Erfüllung von gesetzlichen Pflichten, oder hoheitlichen Tätigkeiten.
3. RECHTSGRUNDLAGE DER DATENVERARBEITUNG
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) DSGVO
- Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
erlaubt die Datenverarbeitung, wenn diese zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen des Verantwortlichen erforderlich ist.
- Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO
gestattet die Datenverarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe im
öffentlichen Interesse und die Verarbeitung in Ausübung öffentlicher
Gewalt.
bzw. bei sensiblen, insbesondere Gesundheitsdaten Art. 9 Abs. 1 lit. g DSGVO in Verbindung mit
- § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) in Verbindung mit
- den Vorschriften des Beurkundungsgesetzes (BeurkG)
- der Bundesnotarordnung (BNotO) und
- der Dienstordnung für Notarinnen und Notare
(in Berlin umgesetzt durch die Verwaltungsverfügung der Senatsverwaltung für Justiz)
4. EMPFÄNGER IHRER DATEN
Die Notarin übermittelt Ihre personenbezogenen Daten nur dann an
Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt und erforderlich ist oder Sie
hierin eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem sein:
- das Grundbuchamt,
- das Handels-, Vereins- und Genossenschaftsregister,
- das Zentrale Testamentsregister,
- das Zentrale Vorsorgeregister,
- das Finanzamt,
- andere Notare,
- Rechtsanwälte und Gerichte,
- Kreditinstitute und sonstige private Dritte.
Die Übermittlung an private Dritte geschieht nur zur Erfüllung Ihres konkreten Anliegens und nur auf Ihre Veranlassung.
Ihre Daten werden somit ausschließlich verarbeitet, um die von Ihnen
oder gegebenenfalls weiteren beteiligten Personen gewünschte notarielle
Tätigkeit durchzuführen, beispielsweise
- zur Erstellung von Urkundsentwürfen,
- zur Beurkundung und zum Vollzug,
- zur Durchführung von Beratungen,
- zu Unterschrifts- und Abschriftsbeglaubigungen.
Aus
den Bestimmungen der Bundesnotarordnung und dem Beurkundungsgesetz
ergeben sich für die Notarin zugleich rechtliche Verpflichtungen zur
Verarbeitung der erforderlichen Daten.
Zu den weiteren berechtigten Empfängern, an die Daten übermittelt
werden, gehören insbesondere von der Notarin eingesetzte Dienstleister,
wenn diese als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO beauftragt
werden.
Auftragsverarbeiter in diesem Sinne sind beispielsweise
- IT-Systembetreuer,
- Notar-Software Anbieter,
- die Finanzbuchhaltung (Steuerberater).
Bei
bestimmten technischen Prozessen der Datenverarbeitung bezieht die
Notarin die Unterstützung externer Dienstleister ein, die zur
Erbringung dieser Dienstleistungen Zugriff auf Ihre personenbezogenen
Daten erhalten. Diese Dienstleister sind vertraglich verpflichtet
und erfüllen hohe Datenschutz- und Datensicherheitsstandards. Sie
verarbeiten Daten nur im Auftrag und nach den Weisungen der Notarin und
sind vertraglich zu strikter Verschwiegenheit verpflichtet.
Ohne Ihre (Mandant) ausdrückliche Einwilligung gibt die Notarin Ihre
Daten nur an Dritte weiter, wenn sie dazu durch Gesetz oder eine
behördliche oder gerichtliche Anordnung verpflichtet ist.
5. SPEICHERUNG IHRER DATEN
Die Notarin bewahrt Ihre Daten entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf.
Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach der Dienstordnung für
Notarinnen und Notare (DONot) sowie der Abgabenordnung (AO) und
sind von dem Verarbeitungszweck abhängig.
Die im Abschnitt 2. (ZWECK DER DATENVERARBEITUNG) aufgelisteten Daten werden
- so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist
- danach gelöscht bzw. anonymisiert, soweit die Notarin nicht zur Aufbewahrung verpflichtet ist.
Rechtsgrundlage
für diese Aufbewahrung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO bzw. bei
sensiblen Daten Art. 9 Abs. 1 lit. g DS-GVO in Verbindung mit § 5 Abs.
4 DNotO.
Gemäß § 5 Abs. 4 DONot gelten für die Aufbewahrung von notariellen Unterlagen folgende Aufbewahrungsfristen:
- Urkundenrolle,
Erbvertragsverzeichnis, Namensverzeichnis zur Urkundenrolle und
Urkundensammlung einschließlich der gesondert aufbewahrten Erbverträge
(§ 18 Abs. 4 DONot): 100 Jahre
- Verwahrungsbuch, Massenbuch, Namensverzeichnis zum Massenbuch, Anderkontenliste, Generalakten: 30 Jahre
- Nebenakten: 7 Jahre;
die Notarin kann spätestens bei der letzten inhaltlichen Bearbeitung
schriftlich eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmen, z. B. bei
Verfügungen von Todes wegen oder im Falle der Regressgefahr; die
Bestimmung kann auch generell für einzelne Arten von Rechtsgeschäften
wie z. B. für Verfügungen von Todes wegen, getroffen werden.
6. IHRE RECHTE
Sie haben gegenüber der Notarin folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Sie haben das Recht, Auskunft über die durch die Notarin über Sie
gespeicherten personenbezogenen Daten Auskunft zu verlangen, wenn
hierzu die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Sollten die Sie betreffenden personenbezogene Daten unrichtig oder
unvollständig sein, haben Sie das Recht, die Berichtigung bzw.
Vervollständigung zu verlangen.
- Löschung (Art. 17 DSGVO)
Außerdem haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen
Daten bzw. die Einschränkung ihrer Verarbeitung zu verlangen, wenn
hierzu die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Weiterhin haben Sie das Recht, die von Ihnen bereitgestellten Daten in
einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten
und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Soweit
dies technisch machbar ist, können Sie auch verlangen, dass die Notarin
diese Daten direkt übermittelt.
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Die
vorstehenden Rechte gelten nur insoweit, als das diesen nicht die
notarielle Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß § 18 Bundesnotarordnung
(BNotO) entgegensteht.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf der Basis von gesetzlichen Regelungen.
Nur in Ausnahmefällen benötigt die Notarin Ihre Einwilligung. Hier
besteht für Sie zusätzlich das Recht, die Einwilligung für die künftige
Verarbeitung zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Die bisherige Rechtmäßigkeit der Verarbeitung wird durch diesen Widerruf nicht berührt.
Sie haben Ferner das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde für
den Datenschutz zu wenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für die Notarin zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstr. 219, 10969 Berlin
- Telefon: 030 13889-0
- Telefax: 030 2155050
- E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Notarin Petra Reiner
Stand: Februar 2022